Für Ärzte, Zahnärzte und MVZ, die im System der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, stellt insbesondere die Abrechnung der Leistungen einen großen Aufwand dar, der zudem von vielen rechtlichen Besonderheiten geprägt ist. In dem Kontext besteht auch das Risiko,

  1. einer Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung
  2. einer Plausibilitätsprüfung
  3. einer Wirtschaftlichkeitsprüfung

unterzogen zu werden.  Hierbei handelt es sich um Regressverfahren, bei denen die KV/KZV die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Abrechnung des Vertrags(zahn)arztes überprüft und bei festgestellten Fehlern oder Ungenauigkeiten bereits ausbezahltes Honorar wieder zurückfordert. Ein Beispiel hierfür stellen die besonders prüfungsanfälligen Gesprächsleistungen dar.

Oftmals stellt sich erst im Rahmen einer solchen Prüfung heraus, dass diese durch geeignete präventive Maßnahmen hätte verhindert oder zumindest die Höhe der Regresssumme hätte reduziert werden können.

Abgestimmt auf die individuelle Praxissituation bieten wir Praxen hierfür unsere Hilfestellung an. Gemeinsam beleuchten wir die Praxis- und Patientenstruktur sowie die am häufigsten veranschlagten Abrechnungsziffern. Wir klären, welche rechtlichen und dokumentarischen Anforderungen hierbei zu beachten sind.

Das Ergebnis ist ein Konzept, mit dem sich Praxisinhaber vor Prüfungen schützen bzw. sich proaktiv auf diese vorbereiten können.

RA Dr. Sebastian Braun