Tierärzte

Wir unterstützen Sie als Tierärzte in allen Phasen und bei allen Themen Ihrer tierärztlichen Tätigkeit. Gern übernehmen wir für Sie bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Lotsen-Funktion, damit Sie im Geflecht rechtlicher Belange den Überblick behalten. 

Als Tierarzt kommt Ihnen – anders als anderen Gesundheitsberufen – die Besonderheit zu, dass der Behandlung keine Kommunikation mit dem Patienten selbst vorausgeht. Allein aufgrund dieser Tatsache, stellt der tierärztliche Beruf eine besondere Herausforderung dar. Damit Sie sich auf Ihre eigentliche tierärztliche Tätigkeit fokussieren können, unterstützen wir Sie gerne bei der Entwicklung und Ausgestaltung der optimalen rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Einen Überblick über unser Beratungsangebot für Tierärzte geben wir Ihnen hier gerne. 

Themenbereiche

Egal ob als Chef oder Angestellter in der Tierarztpraxis – man ist tagtäglich arbeitsrechtlichen Fragen ausgesetzt. Diese können die Neubegründung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Fortbildungsvereinbarungen, den Nachweis von abgeleisteten Arbeitsstunden etc. betreffen. Gern unterstützen wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen, die Sie durch Ihren Praxisalltag erfahren.

Der Beruf des Tierarztes unterliegt berufsrechtlichen Regelungen, welche es zu beachten gilt. Kommt es dazu, dass z.B. Patientenbesitzer Ihnen vorwirft, einen Verstoß gegen das Berufsrecht begangen zu haben, so zögern Sie nicht, uns bereits frühzeitig in ein ggf. anstehendes Beschwerdeverfahren vor der Tierärztekammer zu involvieren. Wir erleichtern Ihnen die Kommunikation mit der zuständigen Tierärztekammer. Haben Sie Fragen zum Notfalldienst oder berufsrechtlichen Grenzen des Werberechts? So nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

In den letzten Jahren haben Bewertungsportale für Gesundheitsberufe enorm an Bedeutung gewonnen. Über eine positive Bewertung der Patientenbesitzer freut man sich. Doch was kann ich gegen eine negative Bewertung übernehmen, die sich auch auf meinen Praxisalltag auswirkt?  

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorgehen gegen schlechte Google-Bewertungen, Einträge von Jameda etc.  

Auch Tierärzte werden im zunehmenden Maße mit haftungsrechtlichen Belangen konfrontiert. Dass ein Tierbesitzer nach einer nicht gelungenen Behandlung sich rechtlichen Rat einholt, wird vor allem bei Zuchttieren, aber auch Nutztierbeständen mehr und mehr beobachtet. Gern beraten wir Sie frühzeitig, bei Aufkommen derartiger Vorwürfe, wie mit diesen umzugehen ist, um in der Folge eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. 

Als Inhaber einer Großtier- oder auch Gemischtpraxis sind Sie dazu angehalten Betreuungsverträge für Tierbestände abzuschließen. Diese können zum Teil von weitreichender Bedeutung sein, sichern sie Ihnen doch anteilig den Praxisumsatz. Umso wichtiger ist es, dass derartige Verträge, auch bezüglich haftungsrechtlicher Belange, stets aktuell und rechtswirksam ausgestaltet sind. Bei dieser Ausgestaltung stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung.  

Sie möchten sich niederlassen, eine Praxis übernehmen oder eine gemeinschaftliche Praxis mit einem Kollegen gründen. Damit dieser Prozess nicht nur spannend und aufregend, sondern auch erfolgreich verläuft, bieten wir Ihnen gerne unsere Erfahrung an. Benötigen Sie einen Kauf- oder Gesellschaftsvertrag? Übernehmen Sie Personal oder stellen Sie neu ein? Wie trete ich in den bestehenden Mietvertrag ein? Gerne übernehmen wir die rechtliche Betreuung bei diesem wichtigen Schritt. 

Sie möchten Ihr Lebenswerk, Ihre Praxis oder Ihre Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis an einen Nachfolger weitergeben? Sie erleben dies bestenfalls einmal in Ihrem Leben. Wir begleiten solche Verfahren fast täglich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche und Auswahl der Bewerber und beim Abschluss und der Abwicklung von Kaufverträgen und allen Randthemen. 

Sie planen einen Umzug, die Erweiterung Ihrer Praxis oder es steht nach Praxisübernahme die Neuverhandlung des Mietvertrages für die Tierarztpraxis an? Der Standort ist für eine Praxis oft sehr wichtig, sodass die Standortsicherung durch praxisfreundliche Regelungen im Mietvertrag ein entscheidender Aspekt Ihres Gesamtkonzepts ist. Gerne prüfen wir Ihren Mietvertrag, übernehmen die Verhandlung mit dem Vermieter und geben Ihnen wichtige Hinweise, wenn Sie lieber selbst diese Gespräche führen möchten. 

Auch dem Tierarzt kann es passieren, dass er im Laufe seines Berufslebens mit Strafrechtsnormen, sei es als Beschuldigter oder Opfer, in Berührung kommt. Hierzu können Vorwürfe gegen das Korruptionsverbot (§§ 299a, b StGB) oder auch Schweigepflichtverstöße (§ 203) gehören. Wir unterstützen Sie in den verschiedenen Phasen: Was ist zu tun, wenn plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Praxis steht? Lässt sich die öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht vermeiden? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und prüfen Kooperationsverträge und andere Vereinbarungen, damit Sie sich gar nicht erst dem Risiko solcher Verfahren aussetzen. 

Mit Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte wurden die Gebührenpositionen an aktuelle Begebenheiten und die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung angepasst. Gleichwohl ergeben sich im Praxisalltag oft Fragestellungen hierzu. Welche Anforderungen sind an eine korrekte Rechnung zu stellen? Welcher Steigerungsfaktor kann gewählt werden? Welche Voraussetzungen müssen für die Abrechnung einzelner Gebührenziffern erfüllt sein? Dürfen Pauschalpreise angeboten werden? Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir diese Punkte.

Als Tierarzt verfügen Sie über das Dispensierrecht, welches eine historische Errungenschaft für Ihren Berufsstand bedeutet. Durch aktuelle Themen wie Antibiotikaresistenzen oder die Neuschaffung des TAMG in Verbindung mit der EU-Verordnung 2019/6 wird die Ausgestaltung des Dispensierrechtes und damit das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke vor neue Herausforderungen gestellt. Gern erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam, was es nun im Praxisalltag zu beachten gibt.

Ihrem Berufsstand immanent ist die Aufgabe des Tierschutzes. Dessen Umsetzung ist jedoch nicht immer leicht, vor allem bei der Herausforderung die öffentlich-rechtlichen Vorgaben mit dem Patientenansinnen in Übereinkunft zu bringen. Gern beraten wir Sie hinsichtlich solcher Fragestellungen.

andere Heilberufe

Das Medizinrecht und unser Beratungsspektrum umfassen auch die Unterstützung weiterer Heilberufe. So zählen wir  Psychotherapeuten, Pflegedienste und Pflegeheime, Physiotherapeuten und viele andere Akteure im Gesundheitsmarkt zu unseren Mandanten.

Industriepartner, die Produkte für Ärzte, Zahnärzte und andere anbieten oder prüfen lassen wollen, welche Kooperationen mit diesen Berufsgruppen zulässig sind, unterstützen wir regelmäßig.

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