Zahnärzte

Wir unterstützen Sie als Zahnärzte in allen Phasen und bei allen Themen Ihrer zahnärztlichen Tätigkeit. Damit Sie im Geflecht der rechtlichen Rahmenbedingungen den Überblick behalten, übernehmen wir gerne eine Lotsen-Funktion.

Seit Wegfall der Bedarfsplanung für Zahnärzte im Jahr 2007 stehen Zahnärzte stärker im Wettbewerb als andere Leistungserbringer. Aus unserer Erfahrung sind Zahnarztpraxen deshalb bestrebt, sich diesem Wettbewerb proaktiv zu stellen und durch Kooperationen und die Optimierung von Prozessabläufen hierfür Lösungen zu finden.

Damit Sie sich auf Ihre eigentliche zahnärztliche Tätigkeit fokussieren können, unterstützen wir Sie gerne bei der Entwicklung und Ausgestaltung der optimalen Rahmenbedingungen.

Einen Überblick über unser Beratungsangebot für Zahnärzte geben wir Ihnen hier gerne.

Themenbereiche

Als Berufstätiger im Gesundheitswesen kommen Sie unweigerlich mit arbeitsrechtlichen Themen in Berührung. Sei es bei der Rekrutierung von (nicht-)ärztlichen Personal, Begründung von Arbeitsverhältnissen bis hin zur Beendigung dergleichen. Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber, Angestellter oder auch Auszubildender bzw. Student im Gesundheitssektor tätig sind, wir beantworten Ihnen gern Ihre arbeitsrechtlichen Fragen und bieten eine juristische Begleitung Ihrer medizinischen Tätigkeit an.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht.

Das Strafrecht für Zahnärzte umfasst Fragen zur Schweigepflicht (§ 203 StGB), zur Unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) sowie zum Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) aber auch den Vorwurf der Korruption im Gesundheitswesen (§ 299a, 299b StGB). Wir unterstützen Sie in den verschiedenen Phasen: Was ist zu tun, wenn plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Praxis steht? Lässt sich die öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht vermeiden? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und prüfen Kooperationsverträge und andere Vereinbarungen z.B. mit Dentallaboren und Industrie, damit Sie sich gar nicht erst dem Risiko solcher Verfahren aussetzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Arztstrafrecht.

Sie werden von einem Patienten in Anspruch genommen? Sie machen eine Honorarforderung geltend und im Zuge dessen behauptet der Patient einen Behandlungsfehler? Wir koordinieren den Ablauf des Verfahrens mit Ihrer Haftpflichtversicherung und die weitere Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt des Patienten und weiteren Verfahrensbeteiligten. Oftmals ist eine exakte und umfassende Dokumentation der Schlüssel, um solche Fälle abzuwehren. Im Rahmen dieser Verfahren geben wir Ihnen auch wertvolle Tipps, wie Sie sich vor vergleichbaren Vorwürfen in Zukunft schützen können.

Das zahnärztliche Berufsrecht ist zum Teil eng mit dem Strafrecht verbunden. Wir beraten Sie in Verfahren zum Widerruf oder zum Ruhen der Approbation. Zudem übernehmen wir die die Abstimmung mit der Zahnärztekammer bei sämtlichen Fragen, die sich aus den Berufsordnungen ergeben. Hierzu gehören z.B. auch Kooperationsverträge, die einen Verstoß gegen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt vermuten lassen und ggf. den Vorwurf der Korruption erzeugen. Unter dem Stichwort Berufsrecht sind genauso die Anerkennung von Weiterbildungen, Zulassungsfragen und Anforderungen des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) zu verstehen.

Patienten finden Ihre Praxis zunehmend über Bewertungen bei jameda, anderen Bewertungsportalen oder bei Google. Wissen Sie, wie Sie dort bewertet sind? Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Möglichkeiten geschaffen, sich gegen unzulässige Bewertungen zur Wehr zu setzen. Gerne prüfen wir Ihre Präsenz in diesen Portalen.

Lesen Sie gerne hier mehr über Bewertungsportale.

Compliance meint die „Einhaltung von Regeln“. Bei der Compliance-Beratung geht es ganzheitlich darum, Ihre Praxis strukturell so zu organisieren, dass Sie und das gesamte Team die Regeln kennen und vor allem in den Bereichen Zahnarzthaftung, Datenschutz, Strafrecht usw. auch einhalten. Der QM-Ordner im Schrank hilft da noch nicht, wenn die Regeln nicht gelebt werden. Gerne übernehmen wir die strategische Planung und Umsetzung in Ihrer Praxis.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Compliance.

Vor allem seit Einführung der DSGVO ist der Umgang mit dem Datenschutz ein Thema in Arztpraxen. Datenschutz ist deutlich mehr als nur die Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht im strafrechtlichen Sinne. Wie darf ich mit Überweisern oder dem Krankenhaus kommunizieren? Welche Informationen müssen Patienten in der Praxis oder auf der Praxishomepage erhalten? Gerne beantworten wir offene Teilfragen oder erarbeiten mit Ihnen ein Datenschutzkonzept für Ihre Praxis.

In einer Vielzahl von Branchen sind die Möglichkeiten der Digitalisierung nicht mehr wegzudenken. Im Gesundheitswesen überwiegen noch die Vorbehalte, aber dieser Trend dürfte auch hier nicht mehr aufzuhalten sein. Wir zeigen Ihnen gerne, was hier jetzt schon funktioniert und was in den nächsten Jahren auf Sie zukommt.

Der Trend geht zur Zusammenarbeit in größeren Einheiten. Hierbei gibt es eine Reihe von Themen in der Planung zu berücksichtigen: Welche Form der Zusammenarbeit passt zum Konzept und zu den handelnden Personen? Wie erfolgen Koordination und Gewinnverteilung? Was passiert (auch vertragsarzt- und steuerrechtlich) im Falle der Trennung? Diese und andere Fragen besprechen wir mit Ihnen gerne individuell.

Sie möchten Ihr Lebenswerk, Ihre Praxis oder Ihre Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ an einen Nachfolger weitergeben? Sie erleben dies bestenfalls einmal in Ihrem Leben. Wir begleiten solche Verfahren fast täglich. Gerne unterstützen wir Sie im Nachbesetzungsverfahren, bei der Suche und Auswahl der Bewerber und beim Abschluss und der Abwicklung von Kaufverträgen und allen Randthemen.

Sie planen Ihren Schritt in die Selbständigkeit, kaufen eine Praxis oder werden Gesellschafter einer Mehrbehandlerpraxis? Damit dieser Prozess nicht nur spannend und aufregend, sondern auch erfolgreich verläuft, bieten wir Ihnen gerne unsere Erfahrung an. Können Sie sich im Nachbesetzungsverfahren gegen Mitbewerber durchsetzen? Brauchen Sie neue Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern? Wie übernehme ich den Mietvertrag der Praxis usw.? Gerne begleiten wir Sie bei diesem wichtigen Schritt.

Sie planen einen Umzug, die Erweiterung Ihrer Praxis oder es steht nach Praxisübernahme die Neuverhandlung des Mietvertrages für die Zahnarztpraxis an? Der Standort ist für eine Praxis oft sehr wichtig, sodass die Standortsicherung durch praxisfreundliche Regelungen im Mietvertrag ein entscheidender Aspekt Ihres Gesamtkonzepts ist. Gerne prüfen wir Ihren Mietvertrag, übernehmen die Verhandlung mit dem Vermieter und geben Ihnen wichtige Hinweise, wenn Sie lieber selbst diese Gespräche führen möchten.

Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und vergleichbare Verfahren werden von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen geführt, wenn Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Behandlungs- und Abrechnungsweise bestehen. Bei Zahnärzten ist dabei besonders die Wirtschaftlichkeitsprüfung von besonderem Interesse. Hier können schnell Rückforderungen im 6-stelligen Bereich auftreten. Daher ist es wichtig, bereits ab der ersten Prüfmitteilung anwaltlichen Beistand zu beauftragen, damit Sie in diesen Verfahren nicht den Überblick verlieren. Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Therapieverhalten der Praxis und möglichen Einsparungen zu Gunsten der GKV? Was ist im Rahmen der Degression zu beachten? Gerne bieten wir Ihnen hierfür unsere Unterstützung an.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung etc.

Für Ihre Patienten haben Sie immer alles im Blick, vor allem deren Gesundheit. Doch auch an die eigene Gesundheit und deren Bedeutung für Ihre Praxis sollte gedacht werden: Was gilt es im Falle einer Berufsunfähigkeit oder gar im Todesfall bezüglich Ihrer Praxis bzw. Ihres Gesellschaftsanteils zu beachten? Was passiert mit dem Personal, mit den Patienten? Was kommt auf Ihre Angehörigen, was auf Ihre Mitgesellschafter zu? Gerne unterstützen wir Sie bei der Prophylaxe für Ihre Praxis.

Die Werbemöglichkeiten für Zahnärzte sind in den letzten Jahren deutlich liberalisiert worden. Gleichwohl gibt es rechtliche Grenzen für Ihr Praxismarketing und Ihre Präsenz im Internet. Aus unserer Erfahrung gibt es immer einen „Plan B“, sodass wir gemeinsam mit Ihrer Werbeagentur einen angemessenen Weg für Ihre Außendarstellung finden.

Außerhalb der GKV entsteht der Gebührenanspruch des Zahnarztes aufgrund einer Vereinbarung mit dem Patienten. Wie jedoch diese Vergütung aussehen kann bzw. muss, richtet sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Hierbei können viele Fragen auftreten: Welche Anforderungen sind an eine korrekte Rechnung zu stellen? Welcher Steigerungsfaktor kann gewählt werden? Welche Voraussetzungen müssen für die Abrechnung einzelner Gebührenziffern erfüllt sein? Dürfen Pauschalpreise angeboten werden? Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir diese Punkte.

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