Die Bundesregierung hat am 21. März 2024 beschlossen, die Schriftform für Arbeitsverträge durch die Textform zu ersetzen. Das bedeutet, dass Arbeitsverträge für Ärzte, Zahnärzte und anderes medizinisches Personal künftig digital per E-Mail abgeschlossen werden können.1 Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier ist dann nicht mehr erforderlich.

Digitalisierung im Arbeitsrecht

Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau im Arbeitsrecht. Bisher mussten Arbeitsverträge gemäß § 126 BGB in Schriftform vorliegen, was eine Unterschrift auf einem Dokument erforderte. Mit der Einführung der Textform nach § 126b BGB können Verträge nun auch durch E-Mails oder andere elektronische Dokumente rechtswirksam geschlossen werden.

Vorteile für Arztpraxen und Kliniken

Für Arztpraxen, Kliniken und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen bringt die Neuregelung mehrere Vorteile mit sich:

  1. Zeitersparnis: Arbeitsverträge können schnell und unkompliziert digital ausgetauscht werden, ohne auf den Postweg angewiesen zu sein.
  2. Kostenersparnis: Es fallen keine Druck- und Versandkosten mehr für Vertragsunterlagen an.
  3. Umweltschutz: Durch den Wegfall von Papierunterlagen wird Ressourcen geschont.
  4. Flexibilität: Gerade bei kurzfristigen Einstellungen, z.B. von Vertretungsärzten, lassen sich Verträge nun sehr schnell abschließen.

Rechtssicherheit gewährleistet

Die Bundesregierung betont, dass die Neuregelung die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt. Arbeitgeber müssen einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis für die E-Mail erhalten. Außerdem muss das Dokument für die Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sein.1Nur wenn Arbeitnehmer es ausdrücklich verlangen, muss der Arbeitgeber zusätzlich einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen.

Fazit

Der Wegfall der Schriftform für Arbeitsverträge ist ein sinnvoller Schritt, um Bürokratie abzubauen und Digitalisierung im Arbeitsrecht voranzutreiben. Arztpraxen und Kliniken profitieren von den Erleichterungen beim Vertragsabschluss, solange die Rechtssicherheit gewahrt bleibt.