Kurzarbeitergeld soll nicht an Vertragsärzte ausgekehrt werden. Das geht aus Informationen der Ärzte Zeitung und der KBV hervor. Dies beruht auf einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Wieso soll Kurzarbeitergeld nicht möglich sein?

Nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit hätten Vertragsärzte mehrfach versucht, sowohl Kurzarbeitergeld zu beantragen, als auch Geld aus dem von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Rettungspaket zu erhalten. Zwar sei es grundsätzlich möglich, Kurzarbeitergeld zu erhalten. Allerdings fungiere der beschlossene Rettungsschirm als eine Absicherung, die einen zusätzlichen Bezug von Kurzarbeitergeld nicht rechtfertige.

Kritik

Seitens einzelner Interessenvertretungen der Vertragsärzte ist bereits Kritik an dieser Vorgabe geübt worden. Schließlich übersehe die Anweisung der Bundesagentur für Arbeit, dass es sich bei dem beschlossenen Rettungsschirm um ein kollektiv wirkendes Schutzinstrument handelt. Dieses kann aber keine individuellen Aussagen für jede einzelne Praxis treffen. Daher bestünde keine Planungssicherheit für einzelne Praxen und MVZ, solang die Kassenärztlichen Vereinigungen noch nicht ihren Maßstab für den Honorarausgleich beschlossen haben.

Verluste aus privatärztlicher Tätigkeit?

Ausgenommen sind privatärztliche Tätigkeiten. Sofern die Umsatzeinbußen auf einem Rückgang der Behandlung von Privatpatienten basieren, komme Kurzarbeitergeld grundsätzlich in Betracht. Schließlich werden Einnahmeausfälle aus der privatärztlichen Versorgung nicht durch den Rettungsschirm ausgeglichen.

Praxishinweis

Vertragsärzte, die bereits einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt haben, sollten – sofern sie einen ablehnenden Bescheid erhalten – umgehend Widerspruch einlegen. Hier ist es wichtig, das Verfahren weiter zu führen, bis seitens der jeweiligen KV verbindlich festgelegt ist, wie die Ausgleichszahlung für die einzelne Praxis konkret ausfallen wird. Ansonsten steht zu befürchten, dass Sie weder Ersatzleistungen über die KV noch Kurzarbeitergeld bekommen. Das kann kein richtiges Ergebnis sein.

Bei allen Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Seite.