Die telefonische Arbeitsunfähigkeitbescheinigung kann nun doch weiterhin ausgestellt werden. Dies geht aus einer Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss und der KBV hervor.
Noch am 17.04.2020 hatte der GBA gegen die Stimmen der Ärzteschaft beschlossen, ab dem 20.04.2020 die Option der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder abzuschaffen.
Allerdings hatte sich der Protest gegen die Maßnahme seitens der Ärzteschaft derart erhöht, dass der Beschluss am 20.04.2020 wieder korrigiert wurde.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann für sieben Tage ausgestellt werden und ist im Bedarfsfall um weitere sieben Tage verlängerbar.
Die Regelung gilt vorerst bis 04.05.2020, wird aber eventuell weiter verlängert.
Die vollständige Mitteilung des GBA finden Sie hier.