Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) Sonderregelungen für Chroniker erlassen.
Verpflichtung bei DMP-Programmen
Sofern Chroniker im Rahmen eines Disease-Management-Programms (DMP) behandelt und versorgt werden, sind quartalsbezogene engmaschige Kontrolluntersuchungen vorgeschrieben. Daher müssen Chroniker grundsätzlich auch in Zeiten von Corona Behandlungstermine wahrnehmen oder Schulungsangebote nutzen. Um die Eindämmung des Coronavirus zu beschleunigen, hat der GBA diese Verpflichtung vorerst ausgesetzt und insoweit eine Änderung der geltenden DMP-Richtlinien beschlossen. Diese ist zum 08.04.2020 in Kraft getreten.
Was gilt jetzt?
Die bei DMP-Programmen quartalsbezogene Dokumentation ist für die Quartale I/2020 – Quartal III/2020 nicht erforderlich, soweit sie sich auf Untersuchungen bezieht, die aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 nicht durchgeführt werden. Dies gilt dann, wenn die Untersuchung nicht durch telemedizinischen Kontakt durch den Leistungserbringer erhoben werden kann.
Was müssen Vertragsärzte jetzt beachten?
- Sofern man sich für die Notwendigkeit der Behandlung entscheidet, sollte sich aus der Dokumentation der zwingende Versorgungsbedarf des Chronikers ergeben.
- Anderenfalls muss sich aus der Dokumentation eindeutig ergeben, dass der aktuelle Verzicht auf die Kontrolle/Schulung medizinisch vertretbar ist.