Das OLG Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 20.12.2017 (1 Ss 174/17) klargestellt, dass strafrechtliche Verurteilungen einen erheblichen Einfluss auf die künftige Erteilung der Approbation haben können. Im Rahmen der Strafzumessung sind daher die Auswirkungen auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zu berücksichtigen.

RA Dr. Sebastian Braun hat die Entscheidung für die Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) besprochen. Dabei geht er auch auf die Frage ein, welche Konsequenzen sich aus der Entscheidung ergeben.

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