In allen Lebensbereichen sind Beziehungen, Netzwerke und Kontakte unverzichtbar. In den meisten Wirtschaftsbereichen sind Bonuszahlungen etc. für die Vermittlung von Kunden, Kontakten usw. weit verbreitet. Auch im Gesundheitswesen gibt es Tendenzen, sich wechselseitig am Erfolg der Zusammenarbeit finanziell und auf andere Weise zu beteiligen. Speziell in diesen Fragen sind Behörden, Gerichte und der Gesetzgeber zunehmend sensibel, da Patientenbeziehungen frei von wirtschaftlichen Bedingungen sein sollen. Umsomehr ist es wichtig, dass die Akteure im Gesundheitsmarkt sich mit diesen Fragen im Vorfeld intensiv befassen. Bereits letzte Woche ist der Newsletter erschienen, der diese Fragen beantwortet. Hier ein Ausschnitt der Inhalte:

  1. Was sind die gesetzlichen Grundlagen im SGB V und in der ärztlichen Berufsordnung?
  2. Wann sind Beteiligungen an anderen Unternehmen verboten?
  3. Wie sind Rabatte zu bewerten, die z.B. Dentallabore gewähren?
  4. Was droht seitens des Gesetzgebers?
  5. Welche Möglichkeiten bleiben?
  6. Wie sieht es bei der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit aus?
  7. Welche Punkte sind bei der Honorargestaltung zu beachten?

 

Interessiert an den Inhalten der folgenden Newsletter, dann tragen Sie sich gerne im Anmeldefenster auf der rechten Seite ein. Wollen Sie den hier beschriebenen Newsletter gerne lesen, nehmen Sie bitte zu mir Kontakt auf, ich sende Ihnen das Dokument dann gerne zu. In der nächsten Ausgabe der „Sprechstunde Medizinrecht“ Ende Mai geht es um die Praxisabgabe bei Ärzten und Zahnärzten.