Heute um 12:00 erscheint der nächste Newsletter der Kanzlei LEX MEDICORUM. Diesmal geht es um Fragen zum Arzthaftungsrecht und speziell zu den Neuregelungen des Patientenrechtegesetzes. Über Jahrzehnte wurde dieser Rechtsbereich durch die Rechtsprechung der deutschen Gerichte entwickelt. Heute möchte ich Ihnen darstellen, was der aktuelle Stand ist und was sich im Arzthaftungsrecht durch das Patientenrechtegesetz ändert.

Um diese Fragestellungen soll es heute gehen.

  1. Ändert sich durch das Patientenrechtegesetz die Haftung der Ärzte und Zahnärzte gravierend?
  2. Welche Dokumentationspflichten bestehen für den Arzt/Zahnarzt?
  3. Welche Einsichtsrechte hat der Patient?
  4. Welche Informationspflichten treffen den Arzt?
  5. Ändert sich etwas bei der Aufklärungspflicht?
  6. Wie kann ich Arzthaftungsfällen vorbeugen?
  7. Was muss ich als Arzt/Zahnarzt tun, wenn sich ein Patient beschwert?

 
Melden Sie sich gleich zum Newsletter an, dann erhalten Sie die Antworten auf diese Fragen zum Arzthaftungsrecht noch heute in Ihr E-Mail-Postfach. In Kürze geht auch das Newsletter-Archiv online. Dort können Sie auch später dieses und alle anderen Themen noch einmal nachlesen.

Beste Grüße

 

Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht