Ärzte und Zahnärzte schließen sich vermehrt zu größeren Praxen zusammen. Meist erfolgt dies in der Rechtsform der GbR, da die Haftungsbeschränkung einer GmbH Regresse der KVen nicht umfasst und auch aus vielerlei anderen Gründen für Ärzte wenig praktikabel ist. In guten Zeiten läuft zwischen den beteiligten Ärzten alles harmonisch und ein stichhaltiger Gesellschaftsvertrag scheint überflüssig. Das böse Erwachen kommt meist, wenn Streit um Geld oder Entscheidungsrechte entsteht, Gesellschafter ausscheiden oder die Praxis insgesamt aufgespalten wird. Gibt es keinen oder einen unzureichenden Gesellschaftsvertrag, kann dies weitreichende Probleme nach sich ziehen.

Folgende Themen werden im Newsletter in diesem Monat behandelt:

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Praxisgemeinschaft (Praxisorganisationsgemeinschaft) und einer Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft)?
  • Welche Vorteile bestehen bei diesen Praxisformen?
  • Welche Risiken bestehen bei diesen beiden Formen der Zusammenarbeit?
  • Kann ich einen jungen Arzt/Zahnarzt als sog. nullbeteiligten Gesellschafter in die Praxis aufnehmen?
  • Welches Streitpotential liegt in der Gewinnverteilung und wie kann man dies vermeiden?
  • Wie lange währt die Zusammenarbeit, wie kommt man aus einem solchen Konstrukt wieder heraus?
  • Welche Formen der Abfindung gibt es, wenn man sich trennt? Muss zwingend Geld bezahlt werden, wenn ein Gesellschafter geht?

Ich freue mich über Ihr Interesse. Der Newsletter erscheint voraussichtlich am 22.11.2013. Melden Sie sich rechtzeitig zum Newsletter an und bleiben Sie stets auf dem Laufenden.

Beste Grüße aus Leipzig

 

Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht