Oft kommt es vor, dass Ärzte im Notfalldienst zu einem Patienten gerufen werden, dessen Krankheitsbild nach der Einschätzung des Arztes einer dringenden Untersuchung im Krankenhaus bedarf. Schon aus haftungsrechtlichen Gründen ist ...
Wesentlicher Teil der vertragsärztlichen Tätigkeit ist die Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst. Innerhalb der Ärzteschaft gibt es jedoch Fachbereiche, die mangels Patientenkontakt in der täglichen Berufsausübung Probleme haben, den Anforderungen im ...
Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst ist eine besondere Herausforderung für jeden Arzt. Dies gilt insbesondere, weil meist ein schnelles Handeln erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof hat am 16.10.2007 (Az.: VI ZR 229/06) die Sorgfaltspflichten ...