Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel ist ein Mietmangel

4 Mrz 13
Praxisinhaber haben ein nachvollziehbares Interesse, dass durch andere Mieter im Objekt der Praxis keine Konkurrenz droht. Erstmalig hat der Bundesgerichtshof am 10.10.2012 (Az. XII ZR 117/10) entschieden, dass die Verletzung der ...