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Persönliche Risiken minimieren, Haftung begrenzen – Compliance im MVZ
27. März 2020 | 10:00 – 13:00
Überall dort, wo viele Menschen täglich zusammenarbeiten ist es essentiell, dass es klare Strukturen und Regeln gibt, die alle kennen und beachten. Diese Regeln werden oft unter dem Begriff Compliance zusammengefasst. Krankenhäuser und andere Bereiche des Ge-sundheitswesens kennen seit langem solche Systeme, da die komplexen Abläufe sonst nicht sicher zu steuern sind. Lassen sich kleine inhabergeführte Praxen noch sicher koor-dinieren und kontrollieren, gelingt dies in größeren Einheiten und MVZ eben nicht mehr. Neue Brisanz bekommt das Thema durch ein Gesetzesvorhaben unter dem Titel Verbandssanktionengesetz. Danach sollen Führungskräfte sich strafrechtlich verantworten müssen, wenn sie nicht nachweisen können, dass trotz geeigneter Vorkehrungen (das Vorhandensein von Compliance-Systemen) Straftaten von nachgeordneten Angestellten nicht vermeidbar waren. Zu Recht gibt es Kritik an diesem Vorhaben, aber der politische Wille ist erkennbar, dies umzusetzen. Hinzu kommt: Die Sensibilität auf Seiten des Gesetzgebers sowie der Strafverfolgungsbehörden für Compliance-Verstöße ist massiv gestiegen.
Was bedeutet dies für das Gesundheitswesen? In jeder größeren Einheit haben leitende Ärzte und Geschäftsführer dafür zu sorgen, dass Angestellte sich rechtskonform verhalten. Je größer die Einrichtung, umso schwerer ist diese Aufgabe umzusetzen. Klare Strukturen und die Wahrnehmung der Führungsverantwortung sind wirksame Mittel, um auf das Verhalten der Mitarbeiter Einfluss zu nehmen.
Wir möchten Ihnen in diesem Vortrag aufzeigen, wie wichtig es ist, solche Systeme zu entwickeln, zu etablieren und immer wieder nachzujustieren. Wir werden Ihnen darstellen, welche rechtlichen Vorgaben auf welche Weise organisierbar sind. Weiterhin erhalten Sie hilfreiche Tipps und Anleitungen, wie Sie Ihre Führungsarbeit optimieren und weitere Schritte für wirksame Compliance-Systeme umsetzen können.
Ludger Dabrock unterstützt Institutionen im Gesundheitswesen bei der Etablierung wirksamer Führungs- und Compliance-Systeme und kann aus eigener langjähriger Führungserfahrung in Kliniken und der sektorenübergreifenden Versorgung berichten, wie hilfreich Compliance-Systeme sind und wie Sie diese in Ihrer Einrichtung umsetzen können. Jan Willkomm ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit vielen Jahren spezialisiert auf die Beratung von größeren Einrichtungen im ambulanten Bereich und an den Schnittstellen zur stationären Versorgung.
Kurzfristige Änderungen vorbehalten.