Morgen erscheint wieder der Newsletter der Kanzlei. Diesmal geht es um Fragen zum Wettbewerbsrecht für Ärzte und Zahnärzte. Gerade, wenn Praxen im Internet präsent sind, sind deren Handlungen durch Dritte leicht überprüfbar. Verstöße gegen rechtliche Grenzen sind hierbei viel leichter nachprüfbar, was zu Abmahnungen und nicht unwesentlichen finanziellen Belastungen führen kann. Folgende Details kommen zur Sprache:

  • Was muss ich beachten, wenn ich den Facebook Like-Button in die eigene Seite einbinde? Was gilt bei Google Analytics?
  • Was muss ins Impressum meiner Internetseite?
  • Kann ich fremde Bilder aus dem Internet für eigene Zwecke nutzen?
  • Darf ich Patienten ohne Vorankündigung per E-Mail kontaktieren?
  • Darf ich Google Anzeigen mit Praxisbezeichnungen der Konkurrenz schalten?
  • Was gilt bei Preiswerbung für ärztliche/zahnärztliche Leistungen?
  • Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

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Beste Grüße

 

Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht
Leipzig