Im Praxisalltag ist es oft schwierig, kurzfristige Ausfälle von Mitarbeitern zu kompensieren. Das Bundesarbeitsgericht erklärte jetzt, dass Arbeitgeber, auch von einzelnen Arbeitnehmern, schon vom ersten Krankheitstag ein Attest verlangen können: Entscheidung vom 14.11.2012; Az.: 5 AZR 886/11. 

Der Fall

Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin eine Dienstreise beantragt. Der Arbeitgeber hatte dies allerdings nicht genehmigt. Für den Tag der geplanten Reise meldete sich die Mitarbeiterin krank, am Folgetag erschien sie wieder am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber forderte sie daraufhin auf, künftig schon für den ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest beizubringen. Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt.

Die Entscheidung

Arbeitnehmer müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.

Grundsätzlich sind Beschäftigte gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber zugleich das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen. Tarifverträge können das Recht auf eine frühere Vorlage jedoch auch ausdrücklich ausschließen.

Die Arbeitgeber müssen auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen.

Grenzen sind den Arbeitgebern laut BAG nur durch das immer zu beachtende Willkürverbot und den Gleichheitsgrundsatz gesetzt. Arbeitgeber sollten Gründe daher zumindest im Hinterkopf haben, wenn sie nur von Einzelnen sofort ein Attest verlangen.

Praxistipp

Damit Sie Ihre Ausfallzeiten in der Praxis besser organisieren können, empfiehlt es sich, gleich im Arbeitsvertrag mit allen Mitarbeitern zu regeln, dass ärztliche Atteste ab dem ersten Tag vorzulegen sind.

Haben Sie eine solche Regelung nicht und kommt es vor, das einzelne Arbeitnehmer oft kurzzeitig krank sind, sollten Sie wie in diesem Fall den konkreten Mitarbeiter auffordern, künftig ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen.