Wie lautet doch das Sprichwort: Man sieht sich immer zweimal im Leben.

Deshalb ist es selten geschickt, sich aus einem Job mit „Pauken und Trompeten“ zu verabschieden, um woanders schnellstmöglich ein besser dotiertes Angebot anzunehmen.

Das Arbeitsgericht Siegen (Az.: 2 Ca 464/09) hatte vor kurzem einen solchen Fall zu entscheiden. Ein Assistenzzahnarzt hatte eine befristete Stelle in einer Praxis. Nach Ende der Probezeit wollte er schnellstmöglich die Stelle verlassen, weil er einen besseren Job in Aussicht hatte. Nachdem eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages scheiterte, kündigte der Zahnarzt fristlos und mit sofortiger Arbeitsbeendigung.

Die Praxis lies sich das nicht gefallen, hatte sie doch erklärt, dass er wegen des hohen Arbeitsaufkommens erst gehen könne, wenn ein Nachfolger gefunden sei. Die Praxis verlangte Schadenersatz in Höhe von 41.578,56 Euro für den Arbeitsausfall und die Inseratskosten für die Nachfolgersuche.

Praxistipp:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, soll jedoch dennoch als Anregung dienen, eine bessere Lösung zu finden.