Das Deutsche Ärzteblatt hat eine Entscheidung des Bundessozialgerichts veröffentlicht, auf die ich an dieser Stelle hinweisen möchte. Es ging in diesem Fall um die Vergütung von Behandlungsmaßnahmen bei Personen, die über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen. Das Gericht erklärte, dass in Eilfällen das Sozialamt die Behandlungskosten zu übernehmen habe.

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