KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich darauf verständigt, die erst vor kurzem (Arzneimittelspargesetz, Mai 2006) eingeführte Bonus-Malus-Regelung in der Arzneimittelversorgung ab 2008 wider abzuschaffen.
Ziel dieser Regelung, die zu heftigen Protesten in der Ärzteschaft geführt hatte war, dass denjenigen Ärzten der Regress drohte, wenn sie zu viele Arzneimittel verschrieben hatten. Im Gegenzug sollten die zurückhaltend verordnenden Ärzte belohnt werden.
In den letzten Quartalen hat sich bundesweit gezeigt, dass die Regelung nicht durchführbar ist, weil sie bei den Einzelnen zu unzumutbaren Härten führt und die Maßstäbe nicht einheitlich zu finden sind. Auch ergab sich eine Kollision mit entsprechenden Rabattverträgen.
Diese Entscheidung führt auch dazu, dass Regresse im laufenden Jahr wohl eher nicht zu befürchten sind. Es bleibt aber abzuwarten, ob auf regionaler Ebene entsprechende Regelungen getroffen werden, nachdem das bundesweite Gesetz versagt hat.