Wie bereits erwähnt, wurde das Heilmittelwerbegesetz (HWG) maßgeblich modernisiert. Eine Form der Werbung, die früher kategorisch verboten war, ist jetzt möglich. Sie können ausgewählte Krankengeschichten beispielsweise auf Ihrer Internetseite darstellen. Studien ...
Manche Ärzte gehen heute noch davon aus, dass für sie ein Werbeverbot existiert. Das Gegenteil ist allerdings der Fall! Werbeverbote im Gesundheitswesen gingen von ein einem Patientenbild aus, welches es schon ...
Nachdem das OLG München 2001 entschied, dass Vorher-Nachher-Bilder zur Veranschaulichung der Wirkung von Schönheitsoperationen nicht vom Verbot des HWG erfasst waren, weil das Gesetz nur für die Werbung mit Darstellungen von ...