Allerorts vernimmt man den englischen Begriff „Compliance“ – jetzt auch vermehrt im Gesundheitswesen. Doch was ist darunter eigentlich zu verstehen? In Abgrenzung zum medizinisch verwendeten Begriff, der Mitarbeit und insbesondere der exakten Einhaltung ärztlicher Anordnungen durch den Patienten, meint Compliance im juristischen Sinne einfach nur Regelkonformität: Compliance in der ärztlichen Berufsausübung umfasst alle organisatorischen und inhaltlichen Maßnahmen, Prozesse, Kontrollen und Informationen, die sicherstellen, dass die für ein Unternehmen handelnden Personen regelkonform agieren.

Jedem Arzt ist die große Bedeutung einer guten Compliance des Patienten für den Heilerfolg bewusst. Ebenso weitreichend können die Auswirkungen der juristischen Compliance für ein Unternehmen sein: Schadensprävention und Risikokontrolle sind die zentralen Themen, die die Einführung eines Compliance-Systems anvisieren; getreu dem Motto: Fehler erkannt, Gefahr gebannt. Vor diesem Hintergrund werden auch die immensen Vorteile eines etablierten Compliance-Systems in der Praxis offenbar: Durch Prävention kann nicht nur die Fehlerquote und somit das Haftungsrisiko gemindert werden. Auch die Vermeidung von Honorarregressen, von berufsordnungsrechtlichen Regelverstößen und nicht zuletzt die Vermeidung von Reputationsverlusten sind hier zu nennen. Auch können durch Compliance ressourcensparendere Abläufe etabliert und dadurch die Produktivität der Praxis optimiert werden.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die einzelnen, mittels Compliance justierbaren Themen in Ihrer Praxis:

1. Personal

  • Liegen alle erforderlichen Genehmigungen für die Beschäftigung von Angestellten, Assistenten etc. vor?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft?
  • WAS kann man WIE an WEN delegieren?
  • Sind alle datenschutzrechtliche Anforderungen beachtet worden?

2. Das Tagesgeschäft

  • Arzthaftung – Haftungsrisiken erkennen und vermeiden
  • Was sollte dokumentiert werden?
  • Wie weit reichen Aufklärungspflichten?
  • Sind ausgestellte Rechnungen GOÄ/GOZ-konform?
  • Wie dürfen Empfehlungen erfolgen?
  • Wie muss das Praxisschild aussehen?
  • Arztstrafrecht:
    • Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?
    • Antikorruption – ist ein Kuli schon zu viel?

3. Werbung und Außendarstellung

  • Welche Werbung ist zulässig?
  • Welche Marketingmaßnahmen dürfen durchgeführt werden?
  • Google und Bewertungsportale – Beseitigung negativer Onlinebewertungen
  • Praxishomepage – Außendarstellung, aber richtig!

4. Praxisabgabe und Praxisübernahme

  • Welche Verträge müssen zwingend geschlossen werden?
  • Welche Regelungen und Absprachen sind zulässig?
  • Welche Anträge müssen bei der KV/KZV gestellt werden?
  • Was ist zu tun, wenn die Praxis ersatzlos geschlossen wird?

5. Datenschutz

  • Datenschutz und Schweigepflicht – Datenmanagement im Praxisalltag
  • Existiert eine Datenschutzerklärung für die Praxishomepage?
  • Was ist bei Facebook und anderen sozialen Medien zu beachten?
  • Liegen erforderliche Einwilligungen vor?
  • Welche Informationspflichten bestehen?
  • Braucht die Praxis einen Datenschutzbeauftragten?

6. Kooperationen

  • Welche Formen der Zusammenarbeit sind mit Kollegen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen zulässig?
  • Welche Verträge sind zwingend zu schließen und wie sind diese rechtssicher zu gestalten?
  • Welche Anträge und Genehmigungen sind notwendig?
  • Welche Absprachen stellen strafbares Verhalten dar?
  • Welche Regelungen für Ernstfälle (Krankheit, BU, Tod, Kündigung) sind im Einzelfall zu treffen?

7. Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • Wie können diese Verfahren vermieden werden? Prophylaxe ist den Aufwand wert!
  • Welche Abrechnungsvoraussetzungen gelten für die einzelnen Gebührenziffern?
  • Was sollte dokumentiert werden?
  • Welche Abrechnung ist strafbar?

8. Vorsorgeplanung

  • Was ist zu regeln bei längerer Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod?
  • Was kann in Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung bestimmt werden?
  • Welche Nachfolgeregelungen sind in Miet und Gesellschaftsverträgen zu treffen?
  • Erb- und Familienrecht für den Vertragsarzt

Vor diesem, hier nur angerissenen, Hintergrund wird deutlich, dass Compliance bereichsübergreifend ist und aus verschiedenen (Stolper-)Steinen besteht. Gerne beraten wir Sie, wie aus den Stolpersteinen Stellschrauben für Ihre Praxis werden können und unterstützen Sie bei der Einführung eines Compliance-Systems. Die einzelnen Themenfelder sind unabhängig voneinander konkret auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Praxis auswähl- und kombinierbar.

Ausgangspunkt ist jeweils eine Analyse des Istzustandes. Die Möglichkeiten der Einführung eines Compliance-Systems in Ihrer Praxis sind vielfältig und reichen von Mitarbeiterschulungen über die Erarbeitung von Checklisten bis hin zur Vertragsgestaltung, und sind dabei immer individuell – persönlich – effektiv.

Bitte teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form Sie unsere Unterstützung für die Einführung eines Compliance-Systems in Anspruch nehmen möchten.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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