Mit Wirkung zum 01. Oktober 2022 gelten neue Tarifbestimmungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA). Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband Medizinischer Fachberufe kamen überein, dass es im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 zu einer deutlichen Gehaltserhöhung zugunsten der TFA kommen soll.
Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels sowie steigender Inflation soll der Beruf des TFA attraktiv bleiben. Ob allein die tarifgebundene Gehaltssteigerung hierzu ausreicht, wird sich zeigen.
Reichweite und Inhalt
Der neue Gehaltstarifvertrag gilt zunächst nur für Praxisinhaber, die Mitglieder im bpt sind. Für diese kommt es ab Oktober 2022 zwangsläufig zu einer finanziellen Mehrbelastung. Der Tarifvertrag sieht dabei nicht nur eine Gehaltserhöhung von ca. 10,8% vor, sondern auch die Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Ebenso hat die Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 29 Arbeitstage und ab dem 53. Lebensjahr auf 30 Arbeitstage Einzug in den Tarifvertrag gehalten.
Wie kann sich die Tierarztpraxis das leisten?
Die finanzielle Besserstellung des TFA muss aber auch bezahlt werden können. Die Frage, ob ein jeder Praxisinhaber sich die Teuerung leisten kann, darf insoweit nicht ins Hintertreffen gelangen. Zwar verspricht bpt-Präsident Dr. Moder, dass aufgrund der Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sich der finanziell „notwendige Spielraum“ ergäbe. Jedoch steigen auch für die Praxis die Unterhaltungskosten sowie das Inflationsrisiko. Ob all dies allein durch höhere Gebühren auszugleichen ist, dürfte bezweifelt werden. Zumal die Tierarztpraxis auf einige Kostenfaktoren keinen Einfluss nehmen kann.
Muss ein bestehender Arbeitsvertrag für TFA angepasst werden?
Der bestehende Individualarbeitsvertrag bedarf einer Anpassung unter Bezugnahme des neuen Tarifvertrages. Die Überprüfung des Arbeitsvertrages sollte sogleich dazu genutzt werden, um weitere gesetzliche Neuerungen, wie sie sich z.B. aus dem Nachweisgesetz ergeben, einzupflegen.
Praxistipp
Es ist nachvollziehbar und gerechtfertigt, dass der Beruf des TFA gestärkt werden muss. Mit zunehmendem Fachkräftemangel gelangen aber durch den neuen Tarifvertrag auch Tierarztpraxen unter Druck, die bisher nicht Mitglied im bpt sind. Es ist erwartbar, dass sich TFA gezielt nach tarifgebundenen Arbeitgebern umschauen, soweit diese eine bessere Bezahlung versprechen. Um als Nichtmitglied konkurrenzfähig und als Arbeitgeber selbst attraktiv zu bleiben, ist daher eine aktive Mitgestaltung an der Attraktivität des TFA-Berufs unumgänglich. Hierzu zählen neben Lohnsteigerungen aber seit Längerem auch Aspekte der work-life-Balance, die seitens des Arbeitsgebers nicht unterschätzt werden sollten.
Gerne sind wir bei der Vertragsgestaltung oder Konzepterstellung zur Attraktivitätssteigerung behilflich.