Aufgrund der steigenden Inanspruchnahme der ärztlichen Ressourcen und zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus, werden Rezepte zunehmend postalisch versandt.
Auch der Bundesmantelvertrag für Ärzte sieht vor, dass Praxen in Ausnahmesituationen Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden können. Allerdings muss es sich beim Empfänger auch um einen Patienten des Vertragsarztes handeln.
Die KBV hat nunmehr bekannt gegeben, dass Ärzten die Portokosten für den Versand von Arzneimittelrezepten und andere Verordnungen sowie Überweisungen mit 90 Cent erstattet werden. Einschlägig ist insoweit die GOP 40122.
Stand heute (01.04.2020) ist die Regelung bis zum 30.06.2020 befristet.
Die vollständige Mitteilung der KBV finden Sie hier