In Zeiten von Corona können Ärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) allein aufgrund einer telefonischen Beratung ausstellen. Dies ist u.a. auch deshalb möglich, weil § 7 IV MBO-Ä (Musterberufsordnung für Ärzte) seit 2018 kein Fernbehandlungsverbot mehr enthält.
Wann darf die telefonische AU ausgestellt werden?
Die telefonische AU kann bei Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik, sodass kein Verdacht einer Corona-Infektion besteht, veranlasst werden.
Allerdings dürfen Ärzte die AU nur dann ausstellen, wenn der Patient auch Symptome aufweist, da auch die §§ 3, 5 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) zwingend an eine Krankheit des Arbeitnehmers anknüpfen. Daher darf eine AU nicht ausgestellt werden, wenn der Patient lediglich zur allgemeinen Vorsorge oder aufgrund eines mittelbaren Kontaktes zu einem Verdachtsfall zu Hause bleiben möchte, jedoch selbst keinerlei Beschwerden mitteilt.
Was ist bei der Abrechnung der Fern-AU zu beachten?
Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wird abrechnungsrechtlich über die einschlägigen Versichertenpauschalen des EBM abgegolten. Allerdings setzen diese jeweils voraus, dass der Patient im Laufe des Quartals bereits einmal in der Praxis gewesen ist oder eine Videosprechstunde durchgeführt wurde.
Fehlt es an einem solchen Arzt-Patienten-Kontakt, darf die Versichertenpauschale auch nicht angesetzt werden. Anderenfalls drohen Probleme im Rahmen künftiger Abrechnungsprüfungen (hierzu ausführlich Braun, best practice onkologie 2019, 324 ff). Stattdessen muss die Abrechnung über die haus- bzw. fachärztliche Bereitschaftspauschale nach der GOP 01435 erfolgen.
Zusätzlich kann das Versenden der AU mittels der GOP 40122 abgegolten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem Fachbeitrag von mir auf www.der-niedergelassene-arzt.de
Bei allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
RA Dr. Sebastian Braun
Update: Seit dem 24.03.2020 können Patienten auf dieser Basis 14 statt bisher nur 7 Tage krank geschrieben werden. Weitere Infos finden Sie hier.