Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ist etwas Zeit vergangen. Eine klare Aussage, ob das Gesetz zu mehr oder weniger Behauptungen von Behandlungsfehlern führt, ist derzeit noch nicht möglich. Unabhängig davon, sind auch in den letzten Monaten wieder eine Reihe von Entscheidungen zum Arzthaftungsrecht ergangen, die ich Ihnen im Newsletter dargestellt habe. Hier eine Übersicht zu den Themen:
- Wie konkret muss ich nachweisen, dass ich den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt habe?
- Wer muss das Aufklärungsgespräch führen?
- Wie weit kann eine Haftung beim Einsatz fehlerhaften Personals gehen?
- Kann die Summe mehrerer einfacher Behandlungsfehler zur Annahme eines groben Behandlungsfehlers führen?
- Wie ist das Verhältnis von gerichtlichen Gutachten und Leitlinien?
- Wie weit reicht die Aufklärung zu Behandlungsalternativen?
- Entfaltet die ärztliche Dokumentation eine positive bzw. negative Indizwirkung?
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Beste Grüße aus Leipzig
Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht