Der Newsletter für den Monat März 2014 wurde bereits am Freitag veröffentlicht. In Kürze finden Sie alle erschienenen Newsletter im Archiv. Bis es soweit ist, melden Sie sich bitte bei mir, wenn Sie Interesse am Volltext des Newsletters haben. In diesem Monat ging es um das Thema Werberecht für Ärzte und Zahnärzte.
Oft höre ich speziell von Ärzten, dass eine große Unsicherheit zu der Frage besteht, ob Werbung im Gesundheitswesen erlaubt ist. Hierzu gab es in der letzten Zeit zahlreiche gerichtliche Entscheidungen und Gesetzesänderungen. Dieser Newsletter soll Ihnen einen aktuellen Überblick geben.
Die Themen im Überblick:
Ist Werbung für Ärzte und Zahnärzte verboten?
Welche rechtlichen Grenzen gibt es für Werbung im Gesundheitswesen?
Was hat die Novellierung des HWG verändert?
- Was gilt bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern?
- Welche Möglichkeiten ergeben sich durch die Wiedergabe von Krankengeschichten?
- Welche Werbeformen sind im Allgemeinen erlaubt?
- Welche Richtung geben neuere Entscheidungen des BVerfG vor?
- Wo lohnt sich Werbung heute?
Die nächste Ausgabe der „Sprechstunde Medizinrecht“ im April geht es um die Zusammenarbeit mit Kollegen, anderen Gesundheitsdienstleistern, Krankenhäusern etc.