Vor kurzem berichtete ich hier im Blog von der Entscheidung des VG Münster zu der Frage, ob Zahnärzte Botox spritzen oder mit Hyaloronsäure-Fillern arbeiten dürfen.
Die Kanzlei Mayer & Marschall verschickt aktuell deutschlandweit Abmahnungen an Zahnärzte, die diese Behandlungen anbieten. Sie vertritt dabei die medical smoothcare® AG aus der Schweiz, die eine Wettbewerbssituation behauptet. Zur Begründung der Abmahnung wird auf das Urteil des VG Münster (Az: 7 K 338/09) verwiesen.
Auf Nachfrage beim Gericht wurde mir mitgeteilt, dass gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW (13 A 1210/11) eingelegt worden ist. Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgericht Münster nach wie vor nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob das OVG diese Rechtsauffassung bestätigt.
Sofern Sie eine der genannten Abmahnungen erhalten, empfehle ich Ihnen dringend, fachlich kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine vorschnelle Unterschrift ist nicht nur teuer, sondern schwer wieder zu revidieren.
es ist unsaeglich. man muss heilpraktiker sein zusaetzlich zum zahnarzt? ein proktologe darf der zahnarzt nicht? ein scherz? kh