Wie das Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung mitteilt, wurde heute das Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen.
Wie bereits zum Referentenentwurf berichtet, sind damit fachgruppengleiche MVZ und Zahnarzt-MVZ in Zukunft zulässig. Das sind spannende Neuigkeiten für Ärzte und Zahnärzte, die in 2015 gerade größere Einheiten planen.
Alle weiteren Gesetzesinhalte (Terminservicestellen, garantierte Facharzttermine, Einschränkungen bei Nachbesetzungsverfahren etc.) müssen sich in der Praxis beweisen. Wie brisant diese Themen sind, wird sich erst in der Anwendung des Gesetzes zeigen.
Wollen Sie diese neuen Möglichkeiten nutzen, sprechen Sie mich gerne an.
Beste Grüße
Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht