Das Vertragsarztrecht, früher auch Kassenarztrecht genannt, ist eines der Teilgebiete im Medizinrecht, welches die größten Veränderungen durch die Rechtsprechung erfährt.
Um Sie diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten, habe ich im aktuellen Newslewtter der Kanzlei für Sie folgende Neuerungen zusammengetragen, die Ihnen in Ihrem Praxisalltag von Nutzen sein können:
- Gibt es einen zeitlichen Mindestumfang für die Tätigkeit als ärztlicher Leiter eines MVZ?
- Sind Übertragungen von Arztstellen von einem MVZ auf ein anderes MVZ zulässig?
- Gilt die einheitliche Abrechnung auch für Gemeinschaftspraxen?
- Kann ein Regressbescheid aufgrund unzureichender Begründung rechtswidrig sein?
- Ist eine Einflussnahme auf die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes durch Gründung einer BAG möglich?
- Zieht ein Fristverstoß bei der Abgabe der Quartalsabrechnungen gegenüber der KV Konsequenzen nach sich?
- Darf ein Vertragsarzt Kassenpatienten die Behandlung verweigern?
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Ihr
Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht
Leipzig