Ihr medizinischer Arbeitsalltag fußt auf einer Vielzahl gesetzlicher und vertraglicher Regelungen, die wie ein Zahnrad ineinandergreifen. Sobald nur eine Stellschraube nicht mehr funktioniert, gerät das gesamte Konstrukt des harmonischen Arbeitsverhältnisses ins Wanken. Wir verstehen es dabei als unsere Aufgabe, Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestens vor derartigen Verläufen zu schützen und Ihnen für den gesamten Verlauf Ihres Arbeitsverhältnisses beratend zur Seite zu stehen.
Bewerbung
Bereits bei der Ausschreibung und Initiierung einer Bewerbung gilt es rechtliche Vorgaben, wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Wie muss eine rechtskonforme Bewerbung aussehen, damit ich keinem Entschädigungsanspruch ausgesetzt bin?
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Wir unterstützen Sie gern bei der Ausgestaltung und Prüfung von diversen Arbeitsverträgen. Dies ist vor allem aufgrund der Besonderheiten im medizinrechtlichen Sektor von entscheidender Bedeutung und sollte weder für das ärztliche noch das nichtärztliche Personal unterschätzt werden. Ein transparenter und für beide Parteien ausgeglichener Arbeitsvertrag schützt in der Regel vor späteren Repressalien.
Compliance in der Arbeitswelt
Arbeitsrechtliche Compliance gewinnt im zunehmenden Maße an Bedeutung, entzieht sich aber noch weit überwiegend einer individuellen rechtlichen Rahmenfassung für die einzelne Arztpraxis. Wie etabliere ich ein Whistleblowing-System? Darf ich meine Arbeitnehmer zum Verhaltenskodex verpflichten? Was sind mögliche Sanktionen?
Fortbildungsvereinbarung, Bonuszahlung, Umsatzbeteiligung etc.
In einem gut funktionierenden Arbeitsverhältnis sind alle Parteien am Fortkommen und bestenfalls an einer individuellen Leistungssteigerung interessiert. Damit dieses Engagement auch einen vertraglichen Rahmen erhält, erstellen wir Ihnen gern individuelle Vereinbarungen zur Kostenübernahme von Fortbildungen, Bonus- oder auch Umsatzzahlungen.
Urlaub
Urlaub lebt von der Abstinenz von Arbeit. Gleichwohl existieren auch hier juristische Fallstricke: Kann Urlaub verjähren? Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld? Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub erkranke?
Krankheit
Eine Erkrankung während des Arbeitsverhältnisses ist für beide Vertragsparteien nicht wünschenswert. Damit die Genesungsphase aber als solche genutzt werden kann, ohne dass Sie sich mit anfallenden juristischen Fragen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit und Krankheit beschäftigen müssen, bieten wir gern unsere juristische Expertise auf diesem Gebiet an.
Schwangerschaft
Die Schwangerschaft für eine im medizinischen Bereich Tätige führt in der Regel aufgrund des oftmals frühzeitigem Beschäftigungsverbotes zu einer längeren Abwesenheit am Arbeitsplatz. Gern beraten wir Sie, in der gesamten Zeit von Schwangerschaft bis hin zu Elternzeit in den spezifischen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ist entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber nicht mehr an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses interessiert, stellt sich die Frage nach Beendigungsmöglichkeiten des einst geschlossenen Arbeitsvertrages. Ob stets eine Kündigung das Mittel der Wahl ist oder aber für beide Seiten auch ein Aufhebungsvertrag ein gangbarer Weg wäre, können wir gern gemeinsam zielführend erörtern.
Kündigungsschutzprozess
Findet das Arbeitsverhältnis keinen harmonischen Abschluss, kommt es oft zu der Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Egal, ob als klagender Arbeitnehmer oder beklagter Arbeitgeber – die Begegnung vor Gericht führt in den wenigsten Fällen zu einer Weiterbeschäftigung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses. Damit jedoch beide Parteien gesichtswahrend den Prozess führen können, unterstützen wir Sie gern als Prozessbevollmächtigten für die einzunehmende Prozessrolle.
Arbeitszeugnis
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein jeder Arbeitnehmer das Recht auf die Erstellung eines wohlwollenden und berufsfördernden Arbeitszeugnisses. Als Kanzlei bieten wir Ihnen den Service an, mithilfe einer von Ihnen auszufüllenden Checkliste ein individuelles und aussagekräftiges Arbeitszeugnis zu erstellen, welches für Ihren weiteren Berufsweg von Vorteil gereichen wird.
Was können wir für Sie tun?
Eigene Erfahrungen mit dem Arbeitsrecht haben die meisten Ärzte bereits in der Klinikzeit gesammelt, als es um den eigenen Arbeitsvertrag ging. Nun, in der Selbstständigkeit als Praxisinhaber sollte dem Thema die gleiche Aufmerksamkeit gewidmet werden. Zu schwer ist es in der heutigen Zeit, gutes Personal zu finden und zu halten.
Gerne formulieren wir Ihnen individuelle Arbeitsverträge, die Sie im Wege der Gleichbehandlung mit entsprechenden Anpassungen für das gesamte Team verwenden können.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.