Ärzte

Wir unterstützen Sie in allen Phasen und bei allen Themen Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Das Geflecht der rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte wird immer dichter und es fällt schwer, hier den Überblick zu behalten. Gerne übernehmen wir dabei eine Lotsen-Funktion.

Die besondere Herausforderung ist aus unserer Sicht, dass die Komplexität nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. Ein Gesellschaftsvertrag einer ärztlichen BAG ist zunächst nur ein Gesellschaftsvertrag. Fehlen dort jedoch Regelungen zum Vertragsarztrecht oder sind elementare Dinge des Steuerrechts nicht beachtet, entstehen schnell Probleme. Hiervor möchten wir Sie bewahren.

Einen Überblick über unser Beratungsangebot für Ärzte geben wir Ihnen hier gerne.

Themenbereiche

Als Berufstätiger im Gesundheitswesen kommen Sie unweigerlich mit arbeitsrechtlichen Themen in Berührung. Sei es bei der Rekrutierung von (nicht-)ärztlichen Personal, Begründung von Arbeitsverhältnissen bis hin zur Beendigung dergleichen. Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber, Angestellter oder auch Auszubildender bzw. Student im Gesundheitssektor tätig sind, wir beantworten Ihnen gern Ihre arbeitsrechtlichen Fragen und bieten eine juristische Begleitung Ihrer medizinischen Tätigkeit an.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht.

Sie werden von einem Patienten in Anspruch genommen? Sie machen eine Honorarforderung geltend und im Zuge dessen behauptet der Patient einen Behandlungsfehler? Wir koordinieren den Ablauf des Verfahrens mit Ihrer Haftpflichtversicherung und die weitere Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt des Patienten und weiteren Verfahrensbeteiligten. Oftmals ist eine exakte und umfassende Dokumentation der Schlüssel, um solche Fälle abzuwehren. Im Rahmen dieser Verfahren geben wir Ihnen auch wertvolle Tipps, wie Sie sich vor vergleichbaren Vorwürfen in Zukunft schützen können.

Das Arztstrafrecht umfasst u.a. Fragen zur Schweigepflicht (§ 203 StGB), zur Unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) sowie zum Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) aber auch den Vorwurf der Korruption im Gesundheitswesen (§ 299a, 299b StGB). Wir unterstützen Sie in den verschiedenen Phasen: Was ist zu tun, wenn plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Praxis steht? Lässt sich die öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht vermeiden? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne und prüfen Kooperationsverträge und andere Vereinbarungen, damit Sie sich gar nicht erst dem Risiko solcher Verfahren aussetzen.

Hier finden Sie weitere Detailinformationen zum Arztstrafrecht.

Außerhalb der GKV entsteht der Gebührenanspruch des Arztes aufgrund einer Vereinbarung mit dem Patienten. Wie jedoch diese Vergütung aussehen kann bzw. muss richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierbei können viele Fragen auftreten: Welche Anforderungen sind an eine korrekte Rechnung zu stellen? Welcher Steigerungsfaktor kann gewählt werden? Welche Voraussetzungen müssen für die Abrechnung einzelner Gebührenziffern erfüllt sein? Dürfen Pauschalpreise angeboten werden? Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir diese Punkte.

Das ärztliche Berufsrecht ist zum Teil eng mit dem Arztstrafrecht verbunden. Wir beraten Sie in Verfahren zum Widerruf oder zum Ruhen der Approbation. Zudem übernehmen wir die Abstimmung mit der Ärztekammer bei sämtlichen Fragen, die sich aus den Berufsordnungen ergeben. Hierzu gehören z.B. auch Kooperationsverträge, die einen Verstoß gegen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt vermuten lassen und ggf. den Vorwurf der Korruption erzeugen. Unter diesem Stichwort sind genauso die Anerkennung von Weiterbildungen und Zulassungsfragen zu verstehen.

Patienten finden Ihre Praxis zunehmend über Bewertungen bei jameda, anderen Bewertungsportalen oder bei Google. Wissen Sie, wie Sie dort bewertet sind? Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Möglichkeiten geschaffen, sich gegen unzulässige Bewertungen zur Wehr zu setzen. Gerne prüfen wir Ihre Präsenz in diesen Portalen.

Lesen Sie hier gerne mehr über Bewertungsportale.

Compliance meint die „Einhaltung von Regeln“. Bei der Compliance-Beratung geht es ganzheitlich darum, Ihre Praxis strukturell so zu organisieren, dass Sie und das gesamte Team die Regeln kennen und vor allem in den Bereichen Arzthaftung, Datenschutz, Strafrecht usw. auch einhalten. Der QM-Ordner im Schrank hilft da noch nicht, wenn die Regeln nicht gelebt werden. Gerne übernehmen wir die strategische Planung und Umsetzung in Ihrer Praxis.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Compliance.

Vor allem seit Einführung der DSGVO ist der Umgang mit dem Datenschutz ein Thema in Arztpraxen. Datenschutz ist deutlich mehr als nur die Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht im strafrechtlichen Sinne. Wie darf ich mit Überweisern oder dem Krankenhaus kommunizieren? Welche Informationen müssen Patienten in der Praxis oder auf der Praxishomepage erhalten? Gerne beantworten wir offene Teilfragen oder erarbeiten mit Ihnen ein Datenschutzkonzept für Ihre Praxis.

In einer Vielzahl von Branchen sind die Möglichkeiten der Digitalisierung nicht mehr wegzudenken. Im Gesundheitswesen überwiegen noch die Vorbehalte, aber dieser Trend dürfte auch hier nicht mehr aufzuhalten sein. Wir zeigen Ihnen gerne, was hier jetzt schon funktioniert und was in den nächsten Jahren auf Sie zukommt.

Nachdem das Fernbehandlungsverbot aufgehoben wurde, bestehen weitreichende Möglichkeiten, Videosprechstunden etc. anzubieten und in die Praxisabläufe zu integrieren. Die Möglichkeiten, rechtlichen Voraussetzungen und die zu beachtenden Punkte erläutern wir Ihnen gerne.

Der Trend geht zur Zusammenarbeit in größeren Einheiten. Hierbei gibt es eine Reihe von Themen in der Planung zu berücksichtigen: Welche Form der Zusammenarbeit passt zum Konzept und zu den handelnden Personen? Wie erfolgen Koordination und Gewinnverteilung? Was passiert (auch vertragsarzt- und steuerrechtlich) im Falle der Trennung? Diese und andere Fragen besprechen wir mit Ihnen gerne individuell.

Sie möchten Ihr Lebenswerk, Ihre Praxis oder Ihre Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ an einen Nachfolger weitergeben? Sie erleben dies bestenfalls einmal in Ihrem Leben. Wir begleiten solche Verfahren fast täglich. Gerne unterstützen wir Sie im Nachbesetzungsverfahren, bei der Suche und Auswahl der Bewerber und beim Abschluss und der Abwicklung von Kaufverträgen und allen Randthemen.

Sie planen Ihren Schritt in die Selbständigkeit, kaufen eine Praxis oder werden Gesellschafter einer Mehrbehandlerpraxis? Damit dieser Prozess nicht nur spannend und aufregend, sondern auch erfolgreich verläuft, bieten wir Ihnen gerne unsere Erfahrung an. Können Sie sich im Nachbesetzungsverfahren gegen Mitbewerber durchsetzen? Brauchen Sie neue Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern? Wie übernehme ich den Mietvertrag der Praxis usw.? Gerne begleiten wir Sie bei diesem wichtigen Schritt.

Sie planen einen Umzug, die Erweiterung Ihrer Praxis oder es steht nach Praxisübernahme die Neuverhandlung des Mietvertrages für die Arztpraxis an? Der Standort ist für eine Praxis oft sehr wichtig, sodass die Standortsicherung durch praxisfreundliche Regelungen im Mietvertrag ein entscheidender Aspekt Ihres Gesamtkonzepts ist. Gerne prüfen wir Ihren Mietvertrag, übernehmen die Verhandlung mit dem Vermieter und geben Ihnen wichtige Hinweise, wenn Sie lieber selbst diese Gespräche führen möchten.

Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und vergleichbare Verfahren werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt, wenn Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Behandlungs- und Abrechnungsweise bestehen. Hier geht es schnell um 6-stellige Beträge und es ist wichtig, bereits ab der ersten Prüfmitteilung anwaltlichen Beistand zu beauftragen, damit Sie in diesen Verfahren nicht den Überblick verlieren. Kann die Überschreitung des Quartals- oder Tageszeitprofils plausibel erklärt werden? Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Therapieverhalten der Praxis und möglichen Einsparungen zu Gunsten der GKV? Gerne bieten wir Ihnen hierfür unsere Unterstützung an.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung etc.

Für Ihre Patienten haben Sie immer alles im Blick, vor allem deren Gesundheit. Doch auch an die eigene Gesundheit und deren Bedeutung für Ihre Praxis sollte gedacht werden: Was gilt es im Falle einer Berufsunfähigkeit oder gar im Todesfall bezüglich Ihrer Praxis bzw. Ihres Gesellschaftsanteils zu beachten? Was passiert mit Ihrem Vertragsarztsitz, mit dem Personal, mit den Patienten? Was kommt auf Ihre Angehörigen, was auf Ihre Mitgesellschafter zu? Gerne unterstützen wir Sie bei der Prophylaxe für Ihre Praxis.

Wenn Sie als Vertragsarzt tätig sind, gelten für Sie besondere Pflichten aus dem SGB V, der Ärzte-ZV und dem Bundesmantelvertrag für Ärzte. Unter welchen Maßstäben dürfen Sie Ihren Praxissitz verlegen, an anderen Orten tätig werden oder Kollegen als Angestellte, Assistenten oder im Jobsharing beschäftigen. Wir planen gemeinsam mit Ihnen die sich ergebenden Möglichkeiten und begleiten Sie in Verfahren vor dem Zulassungsausschuss oder Berufungsausschuss und bei gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich.

Die Werbemöglichkeiten für Ärzte sind in den letzten Jahren deutlich liberalisiert worden. Gleichwohl gibt es rechtliche Grenzen für Ihr Praxismarketing und Ihre Präsenz im Internet. Aus unserer Erfahrung gibt es immer einen „Plan B“, sodass wir gemeinsam mit Ihrer Werbeagentur einen angemessenen Weg für Ihre Außendarstellung finden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Mediation im Gesundheitswesen.

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