Im Zuge der Neuregelungen des TSVG hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie im Sommer letzten Jahres beschlossen. Nun waren die Kassenärztlichen Vereinigungen am Zug, dies in den Regionen umzusetzen. In den letzten Tagen/Wochen sind in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen die neuen Bedarfspläne veröffentlicht worden.

Es gibt eine Reihe spannender neuer Niederlassungs- und Anstellungsmöglichkeiten.

Bedarfsplan Thüringen

Bedarfsplan Sachsen-Anhalt

Bedarfsplan Sachsen

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